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Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hinter Holzen" mit örtlichen Bauvorschriften

Bekanntmachung, Mitteilungsblatt vom 08.05.2024

 
Amtliche Bekanntmachung

 
Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hinter Holzlen“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Stühlingen-Mauchen, mit punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes im Planbereich
Hier: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat am 22.04.2024 in öffentlicher Sitzung den

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hinter Holzlen" und den
  • Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie den
  • Vorentwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans

auf der Gemarkung Mauchen gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
 
 
Ziele und Zwecke der Planung

Die Sonnenenergiegewinnung ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Ziele zu erreichen. Neben einem starken Ausbau von Solarthermie und Photovoltaik auf Dachflächen wird daher auch ein Ausbau von Solaranlagen auf Freiflächen beabsichtigt. Auch die Stadt Stühlingen ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen und möchte eine in diesem Bereich tätige Firma mit der Idee, einen Solarpark zu errichten, unterstützen. Die Anlage zur Erzeugung von regenerativen Energien wird seitens der Verwaltung begrüßt.

Das Unternehmen naturenergie hochrhein AG aus Rheinfelden plant die Entwicklung und Errichtung eines Solarparks in Stühlingen-Mauchen. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage Hinter Holzlen erstreckt sich über eine Fläche von rd. 3,1 ha, nördlich des Ortsteils Mauchen. Die Freiflächen-Photovoltaikanlage dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher entweder direkt vermarktet mittels eines langfristigen Liefervertrags (Power Purchase Agreement, PPA) oder nach den EEG-Richtlinien realisiert werden soll. Die Flurstücke bleiben dabei im Eigentum der Verpächter, der Anlagenbetreiber pachtet die Flächen.

Um die für Freiflächensolaranlagen notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, beabsichtigt die Stadt Stühlingen, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuweisen. Entsprechend muss durch punktuelle Änderung im Flächennutzungsplan eine Sonderbaufläche dargestellt werden.

 
a) Bebauungsplan
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewann „Hinter Holzlen“ geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Geltungsbereich besitzt eine Flächengröße von ca. 3,1 ha.
Die Fläche soll mit aufgeständerten, geneigten Solarmodulen überschirmt, eingezäunt und als extensives Grünland bewirtschaftet werden.
 
Damit fördert diese Bebauungsplanaufstellung die Nutzung erneuerbarer Energien.

Konkret werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der Energiewende / Nutzung regenerativer Energien
  • Entwicklung der Fläche als Solarpark
  • Gestaltung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der notwendigen technischen Einrichtungen
  • Wirtschaftliche Erschließung des Plangebiets
  • Schutz des Landschaftsbildes
  • Einbindung der Anlage in die nähere Umgebung und Landschaft
  • Berücksichtigung der Belange von Ökologie und Artenschutz

b) Flächennutzungsplan

Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss der Flächennutzungsplan punktuell im Parallelverfahren geändert werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Stühlingen ist der ca. 3,1 ha große Umgriff der Flächennutzungsplanänderung größtenteils als landwirtschaftlich genutzte Fläche dargestellt. Die zu ändernde Teilfläche liegt auf Flst. 2629 nördlich von Mauchen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadt Stühlingen.

Im östlichen Bereich sieht der FNP eine Fläche für erneuerbare Energien mit der Zweckbestimmung „Vorrangfläche für 2 Windenergieanlagen vor. Ein Solarpark steht Windenergieanlagen grundsätzlich nicht entgegen. Zukünftig soll diese Fläche als „Sonderbaufläche (S), Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt werden. Die punktuelle Flächennutzungsplanänderung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtteils Mauchen und hat eine Größe von ca. 3,1 ha. Es befindet sich südlich des Weilers „Untere Alp“. Die Fläche grenzt unmittelbar an zwei landwirtschaftliche Wirtschaftswege an. Im Norden begrenzt die Landesstraße L 169 das Grundstück. Überplant wird jedoch nur der südliche Grundstücksteil als Plangebiet. Die Erschließung soll über die landwirtschaftlichen Wirtschaftswege erfolgen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von Flst. 2629. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 22.04.2024.
 

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten, nicht maßstabsgerechten Übersichtsplan durch die gestrichelte schwarze Umrandung (siehe Plan) gekennzeichnet.

Verfahrensart
Das Bauleitplanverfahren wird als 2-stufiges Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften, der Vorentwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans, die jeweiligen Begründungen sowie der Vorentwurf des Umweltberichts vom

10.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

 
bei der Stadt Stühlingen, Schlossstraße 9, Stadtbauamt, Zimmer-Nr. 13, 79780 Stühlingen, zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
 
 
 
Die Unterlagen können auch im Internet unter

www.stuehlingen.de / Stühlingen Aktuell /
Bekanntmachungen-Ausschreibungen-Veröffentlichungen

eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadtbauamt@stuehlingen.de möglich.
 
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
 
Für eingehende Stellungnahmen gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach werden Ihre Daten ausschließlich für das betreffende Verfahren genutzt.
 
Stühlingen, den 08.05.2024
Bürgermeisteramt Stühlingen
Burger, Bürgermeister

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