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Bundestagswahl am 23.02.2025
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sofern Sie am Wahlsonntag an der persönlichen Teilnahme verhindert sind, besteht für Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht über die Briefwahl auszuüben.
Briefwahlunterlagen können Sie
- mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, per Fax oder E-Mail
- über den QR Code welcher sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet
- über das Internet www.stuehlingen.de (unter Stühlingen für Bürger, Politik, Wahlen, Bundestagswahl) oder
Aufgrund der Wahlvorschriften ist eine telefonische Beantragung nicht möglich!
Antragsende: Freitag 21.02.2025, 15.00 Uhr.
(Das Bürgerbüro ist am Freitag von 14.00 – 15.00 Uhr geöffnet).
Wer für eine andere Person den Antrag stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss dies durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbriefe rechtzeitig bei der Stadtverwaltung zugestellt werden. Wahlbriefe, die nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können, bitten wir direkt in unseren Briefkasten am Rathaus Stühlingen einzuwerfen.
Briefwahlunterlagen können nicht im Wahllokal abgegeben werden.
Außerdem bitten wir Sie zu beachten, dass die Wahlbriefe nur von der Deutschen Post AG innerhalb Deutschlands kostenfrei befördert werden.
Wir möchten auch nochmals auf unsere bisherigen Informationen hinweisen:
Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 06.02.2025 zur Verfügung stehen.
Ab dort erhalten Sie auch die Möglichkeit, dass Sie die Briefwahl vor Ort im Rathaus erledigen können. So entfällt der Postweg und eventuell längere Wartezeiten bis Sie die Unterlagen erhalten. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache auf jeden Fall notwendig!
Für die Briefwahl werden wir unsere Öffnungszeiten dann auch entsprechend erweitern. Dies wird noch gesondert bekanntgegeben.
Auch bitten wir alle, denen es möglich ist, direkt am Wahlsonntag im Wahllokal wählen zu gehen. Vielen Dank!
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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(Nur für den Empfang formloser elektronischer Post)
elektronisches Postfach: Virtuelle Poststelle
(elektronisches Postfach zum rechtssicheren Empfang von Antragsunterlagen)
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