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Hinweis des Ordnungsamtes Stühlingen
Leinenzwang für Hunde
Wir möchten alle Hundebesitzer auf folgendes hinweisen:
Für Hunde gilt eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb bebauter Ortsteile sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Hier sind die Hunde von einer geeigneten Person an der Leine zu führen.
Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde nur frei herumlaufen, wenn einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, diese begleitet. Wenn sich jedoch Menschen und Tiere in der näheren Umgebung befinden, muss der Hund an kurzer Leine eng geführt werden.
In Waldgebieten von Baden-Württemberg gibt es keinen Leinenzwang für Hunde. Entscheiden ist jedoch, dass der Hund nur dann frei herumlaufen darf, wenn der Hundeführer den Hund sicher unter Kontrolle hat und dieser unverzüglich auf Zurufe reagiert. Auch im Wald sollten Sie ihren Hund an der Leine führen, wenn Sie ein Wildtier sehen oder Menschen begegnen.
Wir bitten Sie um Beachtung. Vielen Dank!
Ihr Ordnungsamt der Stadt Stühlingen
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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