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Wichtige Information für Vermieter
Wohnungsgeberbescheinigung
Am 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.
Nach dem Bundesmeldegesetz sind die Vermieter verpflichtet, alle Ein- und Auszüge der Meldebehörde/Bürgerservice mitteilen.
Hierzu können Vermieter das unten angegebene Formular herunterladen. Natürlich kann das Formular auch im Bürgerservice abgeholt werden.
Bitte geben Sie dieses Formular zukünftig ausgefüllt und unterschrieben Ihrem neuen Mieter zur Anmeldung im Bürgerservice mit. Ebenso ist dieses Formular auch bei einem Auszug aus der Wohnung vom Vermieter ausgefüllt vorzulegen.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Telefon: 07744/532-0 oder 07744/532-32
Ihr Bürgerservice
Rathaus Stühlingen
Schlossstr. 9, 79780 Stühlingen
Postfach 1263, 79778 Stühlingen
Tel.: 07744 532-0, Fax: 07744 532-22
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